Gewährleistungshinweis im Online-Shop: Die Checkliste zum 27. September 2026
Ab Sonntag, 27. September 2026, muss jeder Shop, der Waren an Verbraucher verkauft, den EU-Gewährleistungshinweis zeigen. Wo er hingehört, was Shopware, Magento und Shopify mitbringen und welche Fehler zu Abmahnungen führen.
Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Er gibt den Stand vom 25. September 2026 aus Sicht der E-Commerce- und IT-Praxis wieder. Wie Sie die Pflichten in Ihrem Shop konkret umsetzen, klären Sie bitte mit Ihrem Rechtsbeistand oder Händlerverband.
Am Sonntag, dem 27. September 2026, wird in der ganzen EU eine bestehende Pflicht deutlich strenger. Auf die gesetzliche Gewährleistung hinweisen mussten Shops, die Waren an Verbraucher verkaufen, schon bisher, ein Satz in den AGB genügte. Ab Sonntag muss vor dem Kauf ein einheitlicher, grafisch hervorgehobener Hinweis zu sehen sein. Das Design gibt die EU-Kommission vor, verändert werden darf daran nichts. Eine Übergangsfrist gibt es nicht, eine Ausnahme für kleine Shops ebenso wenig.
Die meisten Shop-Betreiber wissen das inzwischen. Offen ist bei vielen die Umsetzung im Detail: Reicht ein Footer-Link? Was ist mit der Bestellbestätigung? Hat der Shopware-Shop das schon an Bord, und was braucht der Magento-Shop? Dieser Artikel ist die Checkliste für die letzten Tage vor dem Stichtag. Die Hintergründe zur EU-Richtlinie und zur Datenpflege für Garantien haben wir im Mai in unserem Grundlagenartikel zu Gewährleistungs- und Garantielabel beschrieben.
Was ab dem 27. September gilt
Rechtsgrundlage ist die EU-Richtlinie 2024/825 (Empowering Consumers for the Green Transition, kurz EmpCo). Die Gestaltung von Gewährleistungshinweis und GARAN-Label legt die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 fest. In Deutschland wurden die Informationspflichten im BGB und EGBGB umgesetzt, für den Online-Handel in Art. 246a § 1 EGBGB. Das Umsetzungsgesetz wurde bereits im Februar 2026 verkündet und gilt ab dem 27. September 2026.
Für Shops heißt das zwei verschiedene Dinge, die häufig verwechselt werden:
Gewährleistungshinweis (harmonisierte Mitteilung) | GARAN-Label (harmonisierte Kennzeichnung) | |
|---|---|---|
Worum es geht | Gesetzliche Gewährleistung, mindestens zwei Jahre | Freiwillige Haltbarkeitsgarantie des Herstellers |
Wann Pflicht | Bei jedem B2C-Verkauf von Waren | Nur bei kostenloser Herstellergarantie über die ganze Ware, länger als zwei Jahre |
Bezug | Gilt für den ganzen Shop | Gilt pro Produkt |
Darstellung online | Farbige RGB-Version, unverändert | Farbig, darf verschachtelt (per Klick aufklappbar) angezeigt werden |
Aufwand | Einmalig im Theme | Laufend in den Produktdaten |
Der Gewährleistungshinweis ist also für praktisch jeden Shop Pflicht und wird einmal im Theme und in den Mails eingebunden. Das GARAN-Label betrifft nur einen Teil des Sortiments, braucht dafür aber belastbare Daten pro Artikel.
Wo der Gewährleistungshinweis im Shop hingehört
Das Gesetz (Art. 246a EGBGB) verlangt, dass der Hinweis vor Vertragsschluss hervorgehoben dargestellt wird. Wo genau im Shop, lässt es offen, deshalb gehen die Empfehlungen auseinander. Die EU-Kommission hat im April 2026 Leitlinien veröffentlicht, die auch einen beschreibenden Link erlauben, etwa "Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte" im Header, auf Kategorieseiten oder im Checkout, der den Hinweis per Klick oder Mouse-over öffnet. Die Durchführungsverordnung selbst sieht die verschachtelte Darstellung aber nur für das GARAN-Label vor. Die Leitlinien sind nicht bindend, die Verordnung schon. Die IT-Recht Kanzlei rät deshalb zur direkten Einbindung als Grafik, ein Link allein reicht aus ihrer Sicht nicht. Auch Trusted Shops kommt in seinem Whitepaper zu den neuen Labels zu dem Ergebnis, dass der Gewährleistungshinweis nicht geschachtelt dargestellt werden darf.
Wer auf der sicheren Seite bleiben will, zeigt den Hinweis an drei Stellen:
Auf der Produktdetailseite als Grafik in der Nähe von Preis und Warenkorb-Button, nicht nur im Footer.
Im Checkout auf der Bestellübersicht, direkt vor dem Kauf-Button.
In der Bestellbestätigung per E-Mail als eingebettete Grafik oder als Bild- bzw. PDF-Anhang. Die Pflichtinformationen müssen dem Kunden nach dem Kauf auf einem dauerhaften Datenträger vorliegen, ein bloßer Link auf die Website reicht dafür nicht.
Für die Gestaltung gelten feste Regeln:
Nur die amtlichen Vorlagen verwenden. Die EU-Kommission stellt sie auf Your Europe in allen 24 Amtssprachen als Vektorgrafik bereit.
Online die farbige RGB-Version nutzen. Keine Umfärbung auf die Markenfarbe, keine eigene Schrift, keine selbst übersetzten Texte, keinen Beschnitt und keine zusätzlichen Elemente.
Eine feste Mindestgröße gibt es online nicht. Der Hinweis muss aber in der normalen Anzeigegröße vollständig lesbar sein, einschließlich QR-Code. Verkleinern ist nur so weit erlaubt, wie das gewährleistet bleibt.
Neben der Grafik einen anklickbaren Link setzen, der auf dieselbe Seite führt wie der QR-Code, also auf die Informationen zur gesetzlichen Gewährleistung im Portal Your Europe. Das empfehlen die Leitlinien der Kommission, denn einen QR-Code auf dem Bildschirm kann man mit demselben Gerät nicht scannen.
Die Sprache des Hinweises folgt der Sprache, in der Sie verkaufen. Ein Shop mit Storefronts für Deutschland, Frankreich und die Niederlande braucht drei Varianten.
Jede eingebundene Grafik braucht einen Alternativtext mit dem Inhalt des Hinweises, auf der Produktseite, im Checkout und in der Mail. So lesen Screenreader ihn vor, und das verlangt seit Juni 2025 auch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Online-Shops, die keine Kleinstunternehmen sind.
Der Hinweis ergänzt AGB und Widerrufsbelehrung. Er ersetzt keine der bestehenden Pflichtangaben.
Praxis-Tipp: Prüfen Sie die Darstellung auf dem Smartphone. Auf vielen mobilen Produktseiten landet alles unterhalb des Buy-Widgets in einem eingeklappten Akkordeon. Dort ist der Hinweis zwar technisch vorhanden, aber nicht mehr deutlich sichtbar.
Wann das GARAN-Label dazukommt
Das GARAN-Label zeigt eine Haltbarkeitsgarantie des Herstellers an. Es ist Pflicht, wenn der Hersteller eine Garantie gibt, die kostenlos ist, die ganze Ware umfasst und länger als zwei Jahre läuft. Eine Herstellergarantie von genau 24 Monaten reicht nicht, weil sie nicht über die gesetzliche Mindestdauer hinausgeht. Eine Garantie nur auf den Motor eines Staubsaugers ebenfalls nicht, weil sie nicht die ganze Ware abdeckt.
Nach Einschätzung der IT-Recht Kanzlei müssen Händler nicht aktiv auf jeder Hersteller-Website nach Garantien suchen. Die Pflicht greift, wenn der Hersteller Ihnen die Garantie mitteilt, etwa über das Datenblatt oder den Lieferantenfeed. Dann muss sie mit dem Label angezeigt werden.
Anders als der Gewährleistungshinweis ist das GARAN-Label pro Produkt auszufüllen. Bearbeiten dürfen Sie nur drei Felder: die Garantiedauer in Jahren, den Hersteller und die Modellbezeichnung. Alles andere, also Titel, Symbole, QR-Code und die Schrift Inter, bleibt unverändert. Halbe Jahre werden als Dezimalzahl angegeben, etwa 2,5 für 30 Monate. Andere Nachkommastellen wie 4,2 sind nicht vorgesehen. Zwei Fehler sind dabei teuer:
Das Label vorsorglich überall einblenden. Ohne passende Herstellergarantie ist das eine irreführende Angabe und damit selbst abmahnfähig.
Die eigene Händlergarantie als GARAN-Label ausweisen. Das Label steht nur für Haltbarkeitsgarantien des Herstellers.
Auf der Produktseite gehört das Label sichtbar zur jeweiligen Ware, nach Erwägungsgrund 28 der Richtlinie direkt neben das Produktbild. Online darf es verschachtelt erscheinen, also als kleines Symbol, das die volle Kennzeichnung beim ersten Klick, Mouse-over oder auf dem Smartphone beim ersten Antippen öffnet. Ein kurzer Hinweistext daneben, etwa "Klicken für Details zur Herstellergarantie", ist nach Einschätzung von Trusted Shops der sichere Weg, weil die Leitlinien hier nicht eindeutig sind.
Zusätzlich muss das GARAN-Label unmittelbar vor dem Bestellbutton noch einmal erscheinen, zusammen mit den übrigen Pflichtangaben der Bestellübersicht (§ 312j Abs. 2 BGB in Verbindung mit Art. 246a EGBGB). Die Leitlinien der Kommission sehen es außerdem in der Bestellbestätigung vor.
Umsetzung in Shopware, Magento und Shopify
Wie viel Arbeit bis Sonntag noch ansteht, hängt stark von der Plattform und vom Versionsstand ab.
Shopware 6
Shopware hat die Umsetzung in den Core übernommen. Seit Shopware 6.7.14.0 (erschienen am 9. September 2026) ist beides nativ an Bord: der Gewährleistungshinweis in allen 24 EU-Amtssprachen und das GARAN-Label. Die Verteilung ist aber ungleich. Das GARAN-Label erscheint im Buy-Widget und in den Warenkorbpositionen und wird pro Produkt über ein neues Garantie-Formular in der Administration gepflegt. Den Gewährleistungshinweis zeigt Shopware dagegen nur auf der Bestellübersicht im Checkout und als Link in der Bestellbestätigung. Auf der Produktdetailseite fehlt er, dort müssen Sie ihn selbst im Theme ergänzen.
Worauf Sie nach dem Update achten sollten:
In 6.7.14.0 steht der Hinweis im Checkout nur als Link im Text neben der AGB-Checkbox. Das reicht nach Einschätzung des Händlerbunds nicht, und die Patches 6.7.14.1 und 6.7.14.2 ändern daran nichts. Shopware hat den Hinweis inzwischen in einen eigenen Absatz ausgelagert, für 6.7 aber erst mit dem nächsten Minor-Release 6.7.15. Wer ihn bis Sonntag im Checkout deutlich sichtbar haben will, passt das Checkout-Template im eigenen Theme an.
Der Hinweis lässt sich über die Systemeinstellung core.cart.showLegalGuaranteeNotice schalten, die sich pro Verkaufskanal überschreiben lässt. Prüfen Sie, ob er in jedem Verkaufskanal aktiv ist.
Für die Produktseite und für eigene Themes, die das Buy-Widget oder den Checkout überschreiben, gibt es neue Twig-Filter. Mit sw_legal_guarantee_notice binden Sie den Hinweis im eigenen Template ein.
Shopware hat die Bestellbestätigungsmail um einen Link auf den Hinweis und bei GARAN-Produkten um das Label erweitert, allerdings nur in unveränderten Standard-Templates. Ein Link allein reicht für die Bestätigung nicht, binden Sie den Hinweis deshalb als Grafik oder Anhang ein. Das Label wird in allen derzeit verfügbaren Versionen als SVG eingebettet, das Gmail und Outlook nicht anzeigen. Eine Testbestellung mit Blick in beide Mail-Programme gehört deshalb zur Abnahme.
Headless-Frontends erhalten Hinweis und Label über neue Store-API-Routen und müssen sie selbst rendern.
Shopware hat die Funktion in die 6.6-Linie zurückportiert. Spielen Sie dort mindestens 6.6.10.26 ein, erst ab dieser Version steht der Hinweis im Checkout in einer eigenen Zeile und nicht mehr im Text neben der AGB-Checkbox. Wer noch auf 6.5 läuft oder bis Sonntag gar kein Update einspielen kann, greift auf ein Plugin aus dem Shopware Store oder auf eines der Open-Source-Plugins aus der Community zurück. Das Update ist trotzdem der bessere Weg, weil es Pflege und Übersetzungen dauerhaft im Core hält. Wenn ein größerer Versionssprung ansteht, hilft unser Leitfaden zur Migration auf Shopware 6.7.
Magento 2 und Adobe Commerce
Magento bringt keine native Lösung mit. Es gibt Extensions von Drittanbietern und Community-Module, etwa das Open-Source-Modul garan auf GitHub, das Hinweis und GARAN-Label auf Produktseite, Warenkorb und Checkout ausspielt. Wer lieber selbst baut, braucht einen CMS-Block oder ein Layout-XML-Handle für Produktseite und Checkout und dazu ein Produktattribut für die Garantiedaten. In Hyvä-Themes ist das eine kleine Komponente, im Luma-Checkout mit Knockout-Templates etwas mehr Arbeit. Bei mehreren Store Views müssen die Sprachvarianten pro Store View hinterlegt werden.
Shopify, JTL und andere
Für Shopify gibt es inzwischen mehrere Apps im App Store, die die amtlichen Grafiken im Theme-Editor ohne Code einbinden. Die Checkout-Schritte vor dem Kauf-Button lassen sich allerdings nur mit Shopify Plus erweitern. In den übrigen Tarifen zeigen Sie den Hinweis deshalb auf der Produktseite und im Warenkorb, direkt vor dem Schritt zur Kasse, und nehmen ihn über die Benachrichtigungs-Vorlagen in die Bestätigungsmail auf. JTL hat den Hinweis mit JTL-Shop 5.8 umgesetzt. Für OXID bietet der Hersteller selbst ein Modul an, daneben gibt es Module von Drittanbietern.
Die Checkliste für die letzten Tage
Prüfen Sie Plattform und Version: Gibt es eine native Lösung, ein Update oder ein Plugin, und was lässt sich bis Sonntag noch einspielen?
Laden Sie die amtlichen Grafiken und die Leitlinien der Kommission von Your Europe herunter, falls Ihre Lösung sie nicht mitbringt.
Platzieren Sie den Hinweis auf der Produktseite als Grafik mit Alternativtext nahe am Warenkorb-Button, in jeder Sprache Ihres Shops, mit einem anklickbaren Link auf dieselbe Seite wie der QR-Code.
Zeigen Sie den Hinweis im Checkout auf der letzten Seite vor dem Kauf-Button, bei GARAN-Produkten dort auch das Label.
Nehmen Sie den Hinweis in die Bestellbestätigung auf, als eingebettete Grafik oder als Bild- bzw. PDF-Anhang, bei GARAN-Produkten auch das Label. Ein Link allein genügt nicht.
Klären Sie, welche Artikel eine kostenlose Herstellergarantie über die ganze Ware haben, die länger als zwei Jahre läuft. Nur dort aktivieren Sie das GARAN-Label, mit Dauer, Hersteller und Modellbezeichnung.
Gleichen Sie Formulierungen wie "3 Jahre Garantie" in Produkttexten und Bannern mit den tatsächlichen Garantiebedingungen ab.
Klicken Sie Produktseite und Checkout auf dem Smartphone durch. Der Hinweis sollte ohne Aufklappen sichtbar sein, nicht erst in einem eingeklappten Akkordeon.
Sehen Sie sich Einstellungen und Händlerinformationen Ihrer Marktplätze an. Die Pflicht gilt auch für Angebote auf Amazon, eBay, Otto oder Kaufland.
Lassen Sie die Einbindung von Ihrem Rechtsbeistand oder Händlerverband prüfen, vor allem bei eigenen Lösungen.
Reine B2B-Shops fallen nicht unter die Pflicht. Das gilt aber nur, wenn Sie Verbraucher wirksam ausschließen. Ein Hinweis "nur für Gewerbekunden" ohne Prüfung im Registrierungsprozess reicht in der Regel nicht. Verkaufen Sie an Firmen und Verbraucher, zeigen Sie den Hinweis allen, die als Verbraucher kaufen können, auch Gästen und nicht eingeloggten Besuchern. Ausblenden dürfen Sie ihn nur für geprüfte Geschäftskunden.
Wo KI bei den Garantiedaten hilft
Für den Gewährleistungshinweis braucht es keine KI, er ist ein Template-Baustein. Beim GARAN-Label sieht es anders aus. Garantieangaben stehen selten in einem strukturierten Feld, sondern in Hersteller-PDFs, Datenblättern oder Lieferantenfeeds. Bei ein paar Hundert Artikeln lässt sich das von Hand erfassen, bei einem Katalog mit mehreren Zehntausend Artikeln ist es ohne Automatisierung kaum zu schaffen.
Sprachmodelle wie Claude oder GPT lesen solche Dokumente in den meisten Fällen korrekt aus und schreiben Laufzeit, Umfang und Garantiegeber in ein Produktfeld, in Shopware zum Beispiel direkt in das neue Garantie-Formular oder ein Custom Field. Wichtig ist die Reihenfolge: Das Modell schlägt vor, ein Mensch bestätigt, erst dann wird das Label ausgespielt. Ein falsch gesetztes GARAN-Label ist eine irreführende Angabe, das Risiko sollte nicht bei einer automatischen Extraktion liegen. Laufen die Dokumente über ein Modell eines US-Anbieters, gehört das in die Datenschutzprüfung, auch wenn Datenblätter selten personenbezogene Daten enthalten.
Das ist keine Aufgabe für dieses Wochenende. Bis Sonntag zählen der Gewährleistungshinweis und das GARAN-Label bei den Artikeln, deren Garantie Sie bereits kennen. Die automatisierte Pflege der übrigen Artikel können Sie danach in Ruhe aufbauen.
Nach dem Stichtag
Fehlende oder falsch gestaltete Hinweise verletzen Informationspflichten und können abgemahnt werden, vor allem von Verbänden. Mitbewerber können bei solchen Online-Informationsverstößen zwar Unterlassung verlangen, aber keine Abmahnkosten (§ 13 Abs. 4 UWG). Anders beim GARAN-Label: Wer es ohne passende Herstellergarantie zeigt, führt Kunden in die Irre, und dafür kann auch ein Mitbewerber eine kostenpflichtige Abmahnung schicken. Die geplante Sonderregel für Altbestände (§ 15b UWG-E), die der Bundestag am 24. September beschließen will, hilft hier nicht weiter. Sie soll lediglich Unterlassungsansprüche wegen EmpCo-Verstößen einschränken, etwa bei Umwelt- oder Haltbarkeitsaussagen zu Waren, die vor dem 27. September in Verkehr gebracht wurden. Die Informationspflichten im Shop betrifft sie nicht.
Nehmen Sie den Hinweis nach dem Go-live in Ihre regelmäßigen Prüfungen auf. Theme-Updates, ein neuer Checkout oder eine neue Sprach-Storefront können ihn unbemerkt entfernen. Ein automatisierter Test, der auf Produktseite und Checkout prüft, ob die Grafik sichtbar geladen wird, kostet wenig und meldet sich, wenn sie nach einem Update fehlt.
Die neuen Pflichten sind überschaubar, wenn die Plattform aktuell ist. Mit demselben Gesetz kommen in Art. 246a EGBGB weitere Angaben vor dem Kauf dazu: Bei Waren mit digitalen Elementen nennen Sie, wie lange der Hersteller Software-Updates liefert, sofern er Ihnen das mitteilt. Bei Smartphones und Tablets gehört der EU-Reparierbarkeitswert auf die Produktseite, bei anderen Waren die Reparaturinformationen, die der Hersteller bereitstellt. Nehmen Sie diese Punkte in dieselbe Prüfung auf. Wer die Garantiedaten dabei gleich strukturiert erfasst, hat danach mehr davon als ein Label: Garantielaufzeiten als Filter in der Suche, als Vergleichsmerkmal und als Argument im Produkttext. Wenn Sie bei der Umsetzung Unterstützung möchten, sprechen Sie mit unserer Shopware-Agentur, unserer Magento-Agentur oder unserer Shopify-Agentur.
Häufig gestellte Fragen
Muss der Gewährleistungshinweis auf jeder Produktseite stehen?
Der Hinweis muss vor Vertragsschluss deutlich sichtbar sein. Als vorsichtige Linie gilt: auf jeder Produktdetailseite und im Checkout direkt als Grafik einbinden und in die Bestellbestätigung aufnehmen, dort als Grafik oder Anhang und nicht nur als Link. Die Leitlinien der EU-Kommission vom April 2026 halten auch einen beschreibenden Link für zulässig, die Durchführungsverordnung erlaubt die verschachtelte Darstellung aber ausdrücklich nur für das GARAN-Label. Welche Variante für Ihren Shop trägt, klären Sie mit Ihrem Rechtsbeistand.
Darf ich den Gewährleistungshinweis an mein Shop-Design anpassen?
Nein. Farben, Schrift, Text und Aufbau sind durch die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 festgelegt. Im Online-Shop wird die farbige RGB-Version verwendet, in der Sprache, in der der Shop verkauft. Die amtlichen Vektorvorlagen in allen 24 EU-Amtssprachen stellt die EU-Kommission auf dem Portal Your Europe bereit.
Wann brauche ich zusätzlich das GARAN-Label?
Nur wenn der Hersteller eine Haltbarkeitsgarantie gibt, die für den Kunden kostenlos ist, die ganze Ware umfasst und länger als zwei Jahre läuft. Eine Herstellergarantie von genau zwei Jahren löst das Label nicht aus. Ohne eine solche Garantie darf das GARAN-Label nicht angezeigt werden.
Gilt die Pflicht auch für Verkäufe über Amazon, eBay oder Otto?
Ja, die Informationspflicht trifft den Händler, der an Verbraucher verkauft, auch auf Marktplätzen, auch wenn die Plattform noch keine eigene Funktion dafür anbietet. Auf Amazon lässt sich der Hinweis nach aktuellem Stand nur als Grafik über A+ Content einbinden, und das setzt eine Registrierung in der Brand Registry voraus. Wer diese Möglichkeit nicht hat, sollte vor dem Stichtag mit seinem Rechtsbeistand klären, wie er mit den betroffenen Angeboten umgeht.