Barrierefreie Website Agentur –BFSG-Umsetzung nach WCAG 2.2 AA
- BFSG in Kraft seit 28.06.2025
- Manuelle Prüfung mit Screenreader
- Audit + Umsetzung aus einem Team
- Standort Bayern · DACH-weit
Was ist eine barrierefreie Website?
Eine barrierefreie Website lässt sich von allen Menschen bedienen: mit Tastatur statt Maus, mit Screenreader, bei 400 % Zoom, mit eingeschränktem Sehvermögen oder motorischen Einschränkungen. Technisch heißt das semantisches HTML, ausreichende Kontraste, beschriftete Formulare, sichtbarer Fokus und verständliche Fehlermeldungen. Der Maßstab dafür sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Stufe AA - auf sie verweist über die Norm EN 301 549 auch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das BFSG.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt den European Accessibility Act in deutsches Recht um. Für viele Websites ist Barrierefreiheit damit vom guten Vorsatz zur gesetzlichen Anforderung geworden.
Wen das Gesetz erfasst
Unter anderem elektronisch erbrachte Dienstleistungen für Verbraucher - also E-Commerce, Buchungsstrecken und vergleichbare Angebote. Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz sind bei Dienstleistungen ausgenommen.
Was gefordert wird
Prüfmaßstab ist die Norm EN 301 549, die auf die WCAG in Stufe AA verweist. Dazu kommt die Pflicht, Informationen zur Barrierefreiheit bereitzustellen - mit Angaben dazu, wie die Anforderungen erfüllt werden.
Was bei Verstößen droht
Marktüberwachungsbehörden kontrollieren die Einhaltung. Für nicht barrierefreie Dienstleistungen sieht das Gesetz Bußgelder bis 100.000 Euro vor, für verletzte Informationspflichten bis 10.000 Euro. Dazu kommt der stillere Schaden: Kunden, die an Barrieren scheitern, brechen den Kauf ab.
Ob Ihr Unternehmen im Einzelfall unter das BFSG fällt, klärt eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt. Unsere Rolle ist die technische Seite: prüfen, umsetzen, dokumentieren. Was das für Shops im Detail bedeutet, steht auf der Seite BFSG für Online-Shops.
Audit, Umsetzung, laufende Pflege.
Drei Bausteine, die einzeln oder zusammen funktionieren. Sie können mit dem Audit starten und die Umsetzung selbst übernehmen - oder beides bei uns lassen.
BFSG-Audit
Technische Prüfung gegen WCAG 2.2 AA: automatisierte Tests plus manuelle Prüfung mit Tastatur und Screenreader. Ergebnis ist ein Bericht mit priorisierten Befunden.
Zum BFSG-AuditUmsetzung im Code
Wir beheben die Befunde dort, wo sie entstehen: in Templates, Komponenten, Formularen und Inhalten. In Ihrem Stack - Next.js, WordPress, Shopware, Shopify oder ein gewachsenes Eigenbau-System.
Laufende Pflege
Barrierefreiheit hält nur, wenn sie bei jedem Release mitgeprüft wird. Wir verankern automatisierte a11y-Tests in Ihrer CI-Pipeline, prüfen neue Features vor dem Go-Live und schulen Ihre Redaktion für Alt-Texte und Überschriften.
Wo Barrieren am teuersten sind
Onlineshops
B2C-Commerce fällt direkt unter das BFSG. Kritisch sind Checkout, Produktfilter, Formulare und eingebettete Drittanbieter-Komponenten wie Payment-Widgets und Cookie-Banner.
BFSG für Online-ShopsBuchungsstrecken & Portale
Terminbuchung, Reservierung, Kundenportale: mehrstufige Formulare mit Datumswahl, Validierung und Zahlungsschritt. Genau die Stellen, an denen Tastatur- und Screenreader-Nutzer heute am häufigsten hängen bleiben.
Unternehmens-Websites
Corporate Sites mit Kontaktformular, Bewerbungsstrecke oder Download-Bereich. Hier zählt neben der Technik die Redaktion: Überschriften-Struktur, Alt-Texte und PDF-Dokumente entstehen im Alltag - wir richten das CMS und die Abläufe darauf ein.
Warum wir keine Overlay-Tools einsetzen
Am Markt gibt es Anbieter, die Barrierefreiheit per Skript-Einbindung versprechen: eine Zeile JavaScript, und ein Widget legt Kontrast-Regler, Schriftvergrößerung und Vorlese-Funktion über die Seite. Das klingt nach einer Abkürzung, löst das Problem aber an der falschen Stelle.
Die meisten WCAG-Kriterien betreffen den Code selbst: Ein Formularfeld ohne Beschriftung bleibt für den Screenreader stumm, eine per Maus gebaute Filternavigation bleibt für Tastatur-Nutzer unerreichbar, eine fehlerhafte Überschriften-Struktur bleibt fehlerhaft. Ein Overlay ändert an diesem Markup nichts - es stellt daher auch keine Konformität mit WCAG oder BFSG her. Funktionen wie Zoom und Kontrastanpassung bringen Betriebssystem und Browser außerdem längst mit, oft besser abgestimmt auf die Hilfsmittel, die Betroffene täglich verwenden.
Unser Weg ist unspektakulärer und hält dafür einer Prüfung stand: Barrieren im Code finden, im Code beheben, mit Tastatur und Screenreader nachtesten. Was dabei geprüft wird, steht im Detail auf der Seite zum BFSG-Audit.
Vier Etappen vom Erstgespräch bis zur Pflege
Erstgespräch & Ersteinschätzung
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir Systeme, Templates und Zeitrahmen. Wir werfen dabei einen ersten Blick auf Ihre Website und ordnen ein, wo sie beim BFSG steht.
Audit gegen WCAG 2.2 AA
Automatisierte Tests plus manuelle Prüfung mit Tastatur und Screenreader. Ergebnis: ein Bericht mit priorisierten Befunden und Festpreis-Angebot für die Umsetzung.
Umsetzung in Etappen
Wir beheben die Befunde im Code, beginnend mit den Templates, die die meisten Seitenaufrufe tragen. Jede Etappe endet mit einer Kontrollmessung.
Retest & laufende Pflege
Nach der Umsetzung prüfen wir jeden Befund nach. Auf Wunsch sichern automatisierte a11y-Tests in Ihrer CI-Pipeline den Stand bei jedem Release.
Drei Wege in das Thema
BFSG-Audit
Vollständige Prüfung gegen WCAG 2.2 AA mit Bericht, Priorisierung und Retest.
Mehr erfahrenBFSG für Online-Shops
Shopware, Shopify und Magento: Checkout, Filter und Drittanbieter-Komponenten.
Mehr erfahrenDirekt anfragen
Sie wissen schon, was Sie brauchen? Schildern Sie uns Ihr Vorhaben - Antwort in unter 24h.
Zum KontaktWas Kunden vor dem Erstgespräch wissen wollen
Wer ist vom BFSG betroffen?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025 und setzt den European Accessibility Act der EU um. Es erfasst unter anderem Dienstleistungen für Verbraucher, die auf elektronischem Weg erbracht werden - dazu zählt der Verkauf über Onlineshops und Buchungsstrecken. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind ausgenommen, wenn sie weniger als 10 Mitarbeiter und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz haben. Ob Ihr konkretes Angebot unter das Gesetz fällt, ist eine rechtliche Frage für eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt - wir übernehmen die technische Prüfung und Umsetzung.
Was kostet eine barrierefreie Website?
Das hängt vom Zustand der bestehenden Seite ab: Eine Website mit semantischem HTML und wenigen Templates braucht deutlich weniger Arbeit als ein Shop mit Drittanbieter-Widgets im Checkout. Deshalb starten wir mit einem Audit, das den Aufwand sichtbar macht. Auf dieser Basis ist ein Festpreis für die Umsetzung möglich. Das Erstgespräch kostet nichts.
Reicht ein Overlay-Tool, um die Website barrierefrei zu machen?
Nein. Overlay-Widgets legen eine Werkzeugleiste über die Seite, der zugrunde liegende Code bleibt unverändert. Viele WCAG-Kriterien stecken aber genau dort: Tastaturbedienung, Formular-Beschriftungen, Fokus-Reihenfolge, semantische Struktur. Diese Punkte lassen sich nur im Markup selbst beheben. Manche Overlays stören zusätzlich die Einstellungen, die Screenreader-Nutzer am eigenen Gerät längst getroffen haben.
Was ist die Erklärung zur Barrierefreiheit?
Im BFSG heißt diese Pflicht Informationen zur Barrierefreiheit (verbreitet ist auch der Begriff Erklärung zur Barrierefreiheit): Betroffene Anbieter müssen darlegen, wie ihre Dienstleistung die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt. Wir liefern die technische Grundlage dafür - dokumentierte Prüfergebnisse je Kriterium und eine Liste der bekannten Einschränkungen. Die juristische Formulierung stimmen Sie mit Ihrer Rechtsberatung ab.
Prüft ihr nach WCAG 2.1 oder WCAG 2.2?
Der Prüfmaßstab des BFSG ist die europäische Norm EN 301 549, die derzeit auf WCAG 2.1 AA verweist. Eine aktualisierte Fassung mit WCAG 2.2 AA wird für 2026 erwartet. Wir prüfen deshalb direkt gegen WCAG 2.2 AA: Wer die neueren Kriterien erfüllt, deckt die älteren mit ab und muss später nichts nacharbeiten.
Wie lange dauert es, eine bestehende Website barrierefrei zu machen?
Für eine Unternehmens-Website mit einer Handvoll Templates liegt die Umsetzung häufig bei wenigen Wochen, ein Shop mit Checkout, Filtern und Drittanbieter-Integrationen braucht länger. Wir arbeiten template-basiert: erst die Vorlagen mit der größten Reichweite, danach Sonderseiten. So sinkt die Zahl der Barrieren schon nach der ersten Etappe messbar.
Was passiert, wenn wir das BFSG ignorieren?
Die Einhaltung wird von Marktüberwachungsbehörden kontrolliert. Das Gesetz sieht für nicht barrierefreie Dienstleistungen Bußgelder bis 100.000 Euro vor, für verletzte Informationspflichten bis 10.000 Euro. Unabhängig davon verlieren Shops mit Barrieren zahlende Kunden: Wer den Checkout mit der Tastatur nicht abschließen kann, kauft woanders.
Können wir nur das Audit beauftragen und selbst umsetzen?
Ja. Der Auditbericht ist so geschrieben, dass Ihr eigenes Team oder Ihre bestehende Agentur damit arbeiten kann: jeder Befund mit Fundstelle, WCAG-Kriterium, Schweregrad und Lösungsvorschlag. Auf Wunsch prüfen wir nach Ihrer Umsetzung im Retest, ob die Barrieren beseitigt sind.
Wo steht Ihre Website beim BFSG?
Erstgespräch kostenlos, Audit mit Festpreis-Angebot für die Umsetzung. Antwort auf Ihre Anfrage in unter 24h.