E-Commerce11 min Lesezeit12.5.2026

Gewährleistungs- und Garantielabel ab September 2026: Was Online-Shops jetzt vorbereiten müssen

Ab 27. September 2026 gelten neue EU-Kennzeichnungspflichten für Online-Shops. Welche Labels Pflicht werden, wer betroffen ist und wie KI bei der Datenpflege hilft.

Alexander Schikowsky
Alexander SchikowskyE-Commerce & KI-Experte

Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Die hier präsentierten Informationen basieren auf unserem aktuellen Wissensstand zu den EU-Vorgaben (Richtlinie 2024/825, Durchführungsverordnung 2025/1960) sowie deren nationaler Umsetzung und dienen ausschließlich der allgemeinen Information aus Sicht von E-Commerce- und IT-Praxis. Für konkrete rechtliche Fragestellungen - etwa zur Auslegung der Kennzeichnungspflichten, zur Gestaltung der Labels im Einzelfall oder zu Abmahnrisiken - sollten Sie stets qualifizierten Rechtsrat einholen. Die regulatorische Lage entwickelt sich dynamisch, daher können sich Anforderungen, Fristen und Interpretationen bis zum Stichtag noch ändern.

Der 27. September 2026 steht für viele Shop-Betreiber noch nicht im Kalender - sollte er aber. An diesem Tag wird aus der EU-Richtlinie 2024/825 in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 gelebte Verpflichtung: Online-Shops in der gesamten EU müssen ihre Produktseiten und Checkout-Prozesse um zwei neue, standardisierte Label ergänzen. Wer das verschläft, riskiert Abmahnungen - und genau die wettbewerbsrechtlichen Akteure, die schon bei Cookie-Bannern und Preisangabenverordnung schnell agiert haben, dürften auch hier nicht lange warten.

Die gute Nachricht: Wer jetzt anfängt, hat genug Vorlauf für die Umsetzung in Shopware, Magento oder einem Headless-Setup. Die schlechte: Die Labels anzuzeigen ist der einfache Teil, die belastbaren Daten dahinter zu beschaffen der schwere. Genau dort entscheidet sich, ob Compliance zum Drei-Personen-Wochenprojekt wird oder zur jahrelangen Daueraufgabe.

Was die EU-Verordnung konkret vorschreibt

Hintergrund der neuen Pflicht ist die Empowering Consumers for the Green Transition-Richtlinie (EU 2024/825). Der Gesetzgeber will Verbraucher besser über ihre Rechte aufklären - und gleichzeitig den Wildwuchs bei Garantieversprechen eindämmen. Mit der Durchführungsverordnung 2025/1960 hat die EU-Kommission die genaue grafische Gestaltung, Größe und Platzierung der Label festgelegt. Deutschland hat die nationale Umsetzung bereits durch ein Anpassungsgesetz vollzogen; die Anwendung beginnt EU-weit harmonisiert am 27. September 2026.

Im Kern führt die Verordnung zwei strikt voneinander getrennte Label ein. Diese Trennung ist juristisch wichtig - viele Shops vermischen heute beide Begriffe und werben mit "Garantie" für etwas, das eigentlich Gewährleistung ist. Genau diese Verwirrung soll das neue System auflösen.

Label 1: Der Gewährleistungshinweis - Pflicht für jeden B2C-Shop

Das erste Label ist ein allgemeiner Hinweis auf die gesetzliche Gewährleistung. Es erinnert Verbraucher daran, dass sie beim Kauf einer Ware in der EU mindestens zwei Jahre Mängelhaftung gegenüber dem Verkäufer haben - unabhängig davon, was sonst noch beworben wird.

Wichtige Eckpunkte dazu:

  • Pflicht für alle B2C-Verkäufe beweglicher körperlicher Waren - vom Schraubenset bis zum Designersofa.

  • Standardisiertes EU-Design, Sprachvarianten vorgegeben, mit QR-Code zu weiterführenden Verbraucherinformationen.

  • Platzierung auf Shop-Ebene, prominent sichtbar - typischerweise im Footer, im Warenkorb und auf der Produktdetailseite.

  • Ersetzt weder AGB noch Widerrufsbelehrung - das Label ist eine zusätzliche, keine alternative Information.

Dieser Teil ist technisch unaufwendig: Ein einmal eingerichtetes Template-Snippet im Theme genügt. Spannender wird das zweite Label.

Label 2: Das Garantielabel "GARAN" - produktspezifisch und datenintensiv

Das Garantielabel kommt nur dann ins Spiel, wenn ein konkretes Produkt eine kostenlose, herstellerseitige Vollgarantie hat, die länger als zwei Jahre läuft und das gesamte Produkt umfasst. Dann - und nur dann - muss am Produkt sichtbar das einheitliche Garantielabel "GARAN" mit Angabe der Laufzeit dargestellt werden.

Klingt überschaubar, ist aber operativ die größere Baustelle. Denn die Daten dafür liegen in den seltensten Fällen als eigenes Produktfeld vor. Wer einen Großhändler-Katalog mit 40.000 SKUs betreibt, weiß: Garantieangaben kommen mal aus Datenblättern, mal aus Hersteller-PDFs, mal gar nicht. Genau hier wird das neue Label zur Datenmanagement-Aufgabe.

Wer ist betroffen - und wer nicht?

Die Verordnung erfasst praktisch jeden Online-Händler im B2C-Bereich, der körperliche Waren verkauft. Konkret heißt das:

  • Klassische Online-Shops auf Shopware, Magento, Shopify, WooCommerce und Co.

  • Marktplatz-Verkäufer auf Amazon, eBay, Otto, Kaufland und vergleichbaren Plattformen - hier hängt die genaue Umsetzung an der Plattform, die Verantwortung bleibt aber beim Händler.

  • Hersteller mit Direktvertrieb (D2C).

  • Cross-Border-Händler, die in andere EU-Märkte liefern - die Sprachvarianten der Label sind in der Durchführungsverordnung vorgegeben.

Ausgenommen sind reine digitale Inhalte und Dienstleistungen - SaaS-Anbieter, Streaming-Dienste, E-Books und Software-Downloads fallen nicht unter die Kennzeichnungspflicht. Ebenfalls außen vor: der reine B2B-Vertrieb, sofern der Shop nachweislich nur an gewerbliche Kunden verkauft.

Garantiedaten hat kaum ein Shop strukturiert vorliegen

Wer heute durch die eigene PIM- oder ERP-Datenbank scrollt, wird feststellen: Strukturierte Garantieinformationen sind die Ausnahme. Garantielaufzeiten stecken in Hersteller-PDFs, in Fußnoten von Datenblättern oder schlicht im Kopf des Einkäufers. Eine generelle Recherchepflicht nach jeder denkbaren Herstellergarantie schreibt die Verordnung zwar nicht vor - wer aber wissentlich oder fahrlässig falsche Angaben macht, riskiert Abmahnungen nach UWG.

Bei einem Sortiment von 500 SKUs lässt sich das noch manuell stemmen. Bei 50.000 SKUs wird es zur Vollzeitaufgabe für ein ganzes Team. Genau an diesem Punkt entscheidet sich, ob Compliance zur einmaligen Investition wird oder zum laufenden Kostenfaktor - und genau hier lohnt sich eine automatisierte Datenpipeline.

Garantiedaten mit KI automatisiert extrahieren und pflegen

Die Aufgabe "aus unstrukturierten Hersteller-Dokumenten strukturierte Datenfelder bauen" ist genau das, wofür aktuelle LLMs entwickelt wurden. Mit Modellen wie GPT-5, Claude Opus 4.7 oder Gemini lassen sich Datenblätter, Bedienungsanleitungen und Garantiebedingungen automatisiert auswerten - und in saubere Produktattribute überführen.

Ein praxistauglicher Workflow sieht typischerweise so aus:

  1. Crawler oder API zieht Hersteller-Dokumente (Datenblätter, Garantiebedingungen) zu jedem Produkt im Katalog.

  2. LLM extrahiert strukturierte Werte: "Garantiezeit in Monaten", "Garantieumfang (Vollgarantie ja/nein)", "Kostenpflicht ja/nein", "Garantiegeber".

  3. Validierungsschicht prüft Plausibilität - etwa via Cross-Check zwischen Hersteller-Website und Datenblatt.

  4. Werte landen als neue Felder im PIM/ERP - z. B. in Shopware 6 als Custom Field auf Produkt-Ebene.

  5. Rule Engine entscheidet pro Produkt: GARAN-Label anzeigen ja/nein, mit welcher Laufzeit.

Wichtig: Eine solche Pipeline ersetzt nicht das menschliche Reviewing - gerade bei rechtlich sensiblen Angaben sollte ein Mensch die Erstbefüllung stichprobenartig prüfen und bei Unsicherheit "kein Label" als Default setzen. Aber sie reduziert den Aufwand pro Produkt von 10 bis 15 Minuten auf wenige Sekunden. Das entscheidet bei großen Sortimenten, ob das Projekt machbar oder unbezahlbar wird.

Technische Umsetzung in Shopware 6 und Magento 2

Auf Shop-Seite lässt sich die Pflicht in beiden Systemen mit Bordmitteln abbilden - die Konzepte unterscheiden sich aber.

Shopware 6

  • Custom Fields für "garantie_monate", "garantie_voll_ja_nein" und "garantie_geber" auf Produktebene anlegen.

  • Storefront-Block im Detailseiten-Template, der das GARAN-Label nur rendert, wenn alle Bedingungen erfüllt sind.

  • Globalen Gewährleistungshinweis als CMS-Block in Footer und Checkout einbinden.

  • Sprachvarianten über die bestehende Snippets-Logik pflegen - in Shopware 6 ohne zusätzliche Plugins möglich.

Magento 2 / Adobe Commerce

  • Eigene Produkt-Attribute (Attribute Set erweitern) für die Garantiefelder.

  • PHTML-Block bzw. Hyvä-Component für das Label-Rendering - in Hyvä-Themes deutlich schlanker als im klassischen Luma-Theme.

  • Globaler Hinweis über CMS-Block bzw. Layout-XML.

  • Bei mehreren Storeviews (z. B. DE/AT/FR) die Übersetzungen über Store-Scope-Werte ausspielen.

Für Headless-Shops gilt im Prinzip dasselbe - die Logik wandert nur einen Layer höher in das Frontend-Framework (Next.js, Nuxt, Remix), die Datenquelle bleibt PIM oder Backend-Shop.

Vorbereitungs-Roadmap bis September 2026

Wer den Stichtag ohne Stress erreichen will, sollte spätestens jetzt mit der Vorbereitung starten. Eine realistische Timeline aus E-Commerce-Projekten:

  1. Q2 2026: Sortimentsanalyse - wie viele SKUs haben potenzielle Vollgarantien > 24 Monate? Wo liegen die Daten heute?

  2. Q2 2026: Stakeholder ausrichten - Einkauf, Produktmanagement, Recht und IT müssen denselben Begriffsapparat nutzen. "Vollgarantie", "Herstellergarantie" und "Hersteller-Service" sind drei verschiedene Dinge.

  3. Q3 2026: Daten-Pipeline für Garantieinformationen aufsetzen - entweder manuell, semi-automatisiert oder über KI-gestützte Extraktion.

  4. Q3 2026: Technische Umsetzung in Shop und PIM, Test-Storefront live schalten und mit Stichproben validieren.

  5. August 2026: Rechtliche Endabnahme durch internen oder externen Rechtsbeistand - auch wenn die Verordnung Standardgestaltung vorgibt, lohnt der Blick auf die individuelle Einbindung.

  6. 27. September 2026: Go-Live aller Labels. Ab diesem Tag gilt die Pflicht - nicht erst "ab Quartalsende".

Häufige Fehler, die teuer werden

  • "Garantie" mit "Gewährleistung" verwechseln - das war schon vor der neuen Verordnung abmahngefährdet, wird es jetzt aber noch schärfer.

  • Das GARAN-Label vorsorglich überall platzieren, "um sicher zu sein". Falsche Garantieangaben sind ebenfalls wettbewerbswidrig; ein Label auf Verdacht erhöht das Abmahnrisiko, statt es zu senken.

  • Übersetzungen vergessen. Wer in mehrere EU-Märkte liefert, muss die Sprachvariante des jeweiligen Marktes nutzen.

  • Nur an Desktop denken. Mobile-Ansichten und PWA-Storefronts brauchen eigene Layouts - die Label-Größenvorgaben der Verordnung gelten responsive.

  • Einmalige Datenpflege als "fertig" verbuchen. Garantielaufzeiten ändern sich, Hersteller wechseln Bedingungen - die Daten müssen lebendig bleiben.

Aus Compliance einen Datenvorteil machen

Die neuen Gewährleistungs- und Garantielabel sind auf den ersten Blick eine weitere Regulierungsschicht für den E-Commerce. Auf den zweiten Blick aber entstehen genau die Produktdaten, die in den letzten Jahren ohnehin Mangelware waren - strukturierte, vergleichbare Informationen zu Qualitätsversprechen. Wer diese Daten strukturiert aufbaut, erfüllt die Pflicht und bekommt dazu Filtermöglichkeiten in der Produktsuche, bessere Vergleichsseiten und ein verkaufsförderndes Vertrauenssignal.

Die grafische Umsetzung der Labels ist in Shopware oder Magento an einem Wochenende erledigt. Der Aufwand steckt in der Datenqualität dahinter. Dort wird KI-gestützte Datenextraktion 2026 vom Nice-to-have zum operativen Pflichtbaustein im E-Commerce-Stack.

Wer jetzt anfängt, hat im September 2026 die Labels stehen und dazu einen Produktdatenbestand, der mehr kann, als eine Verordnung zu erfüllen.

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